Allerheiligen in Kärnten: Diese Geschäfte haben geöffnet
Welche Geschäfte dürfen am Allerheiligen-Feiertag öffnen?
Laut Kärntner Ladenöffnungsgesetz dürfen am 1. November, dem Allerheiligen-Feiertag, nur bestimmte Geschäfte öffnen. Dazu gehören:
- Tankstellen
- Apotheken
- Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen
- Geschäfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen
- Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen (z. B. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien)
Welche Geschäfte müssen am Allerheiligen-Feiertag geschlossen bleiben?
Alle anderen Geschäfte müssen am Allerheiligen-Feiertag geschlossen bleiben. Dazu gehören:
- Geschäfte in Einkaufszentren
- Möbelhäuser
- Bekleidungsgeschäfte
- Elektrogeschäfte
- Baumärkte
Ausnahmen von den Öffnungszeiten
Es gibt einige Ausnahmen von den oben genannten Öffnungszeiten. So dürfen beispielsweise Geschäfte in touristischen Gebieten am Allerheiligen-Feiertag bis zu sechs Stunden öffnen. Außerdem dürfen Geschäfte, die von ihren Eigentümern selbst betrieben werden, am Allerheiligen-Feiertag bis zu drei Stunden öffnen.
Fazit
Die Öffnungszeiten am Allerheiligen-Feiertag in Kärnten sind gesetzlich geregelt. Nur bestimmte Geschäfte dürfen am Feiertag öffnen. Alle anderen Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Öffnungszeiten.