Vater des Hanau-Attentäters verurteilt – hohe Geldstrafe für 77-Jährigen
Vorwurf der Beihilfe zum Mord
Der Vater des Hanau-Attentäters, Hans-Gerd R., ist vom Landgericht Hanau wegen Beihilfe zum Mord zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Dem 77-Jährigen wurde vorgeworfen, seinem Sohn Tobias R. bei der Vorbereitung des Attentats geholfen zu haben.
Waffenschrank des Vaters
Tobias R. hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen mit ausländerfeindlichem Motiv erschossen. Er benutzte dabei eine Waffe aus dem Waffenschrank seines Vaters. Hans-Gerd R. hatte die Waffe legal besessen, sie aber nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.
Strafmaß und Reaktion der Angehörigen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hans-Gerd R. seinem Sohn "bewusst und gewollt" bei der Vorbereitung des Attentats geholfen hatte. Die Angehörigen der Opfer zeigten sich entsetzt über das milde Strafmaß. Sie hatten eine Haftstrafe für den Vater gefordert.
Weitere Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 20.000 Euro gefordert. Das Gericht blieb unter diesem Antrag, da es Hans-Gerd R. zugutehielt, dass er seinen Sohn nach dem Attentat bei der Polizei angezeigt hatte. Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Attentats dauern an.
Quellen: